
Die Einführung des neuen Tachographen im August 2023
Was Unternehmer:innen beachten sollten!
Lesezeit: 2 Minuten | Donnerstag, 22. Juni 2023
Aufgepasst! Im August 2023 steht eine bedeutende Veränderung im Transportwesen an: Die Einführung des neuen Tachographen Generation 2, Version 2. Diese Aktualisierung bringt einige wichtige Änderungen mit sich, und es gibt bestimmte Fristen und Vorgaben, die Sie beachten müssen. In diesem Artikel werden wir Ihnen einen Überblick darüber geben, was der neue Tachograph mit sich bringt und was Sie berücksichtigen sollten.
Der neue Tachograph und seine Funktionen
Der neue Tachograph ist eine Weiterentwicklung des bestehenden Systems und bringt technologische Verbesserungen mit sich. Dazu zählen die folgenden Vorteile:
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Erweiterte Datenaufzeichnung: Der Tachograph Generation 2 Version 2 ermöglicht eine detailliertere Aufzeichnung von Fahrer- und Fahrzeugdaten. Es werden präzisere Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeit, gefahrenen Kilometern und anderen relevanten Parametern erfasst.
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Verbesserte Benutzeroberfläche: Die Benutzeroberfläche des Tachographen wurde optimiert, um sie benutzerfreundlicher und intuitiver zu gestalten.
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Automatische Datenauslesung: Mit dem Tachograph Generation 2 Version 2 wird die automatische Datenauslesung unterstützt. Dies bedeutet, dass die gespeicherten Daten nicht manuell von den Fahrzeugen ausgelesen werden müssen. Stattdessen können sie über den Remote-Download automatisch abgerufen werden.
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Erweiterte Sicherheitsfunktionen: Der Tachograph Generation 2 Version 2 bietet verbesserte Sicherheitsmechanismen, um Manipulationen oder unbefugten Zugriff auf die erfassten Daten zu verhindern. Dadurch wird die Integrität und Zuverlässigkeit der aufgezeichneten Informationen gewährleistet.
Fristen und Übergangszeitraum
Neufahrzeuge, die 2 Jahre nach dem Inkrafttreten der technischen Einzelvorschriften für den Smart Tacho 2 erstmals zugelassen werden, müssen mit einem Smart Tacho 2 ausgerüstet sein, d.h. frühestens ab Sommer 2023.
Altfahrzeuge, die im rein innerstaatlichen Verkehr eingesetzt werden, müssen nicht umgerüstet werden.
Es gilt folgender neuer Zeitplan für die Umrüstung von Altfahrzeugen, die im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt:
- Bis spätestens 1. Jänner 2025:
- Fahrzeuge mit analogem Tacho
- Fahrzeuge mit digitalem Tacho 1. Generation
- Fahrzeuge mit digitalem Tacho 2. Generation
- Fahrzeuge mit digitalem Tacho 3. Generation
- Bis 19. August 2025:
- Fahrzeuge mit Smart Tacho 1
Schulung und Vorbereitung
Stellen Sie sicher, dass Ihre Fahrer und das Verwaltungspersonal gut auf den neuen Tachographen vorbereitet sind. Informieren Sie sich über Schulungsmöglichkeiten und die korrekte Handhabung des Systems, um Fehler zu vermeiden.
Expertenunterstützung
Holen Sie sich Unterstützung von Experten, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. Unser Prokurist Werner Dikowitsch hält regelmäßig Schulungen auf der Wirtschaftskammer für Unternehmer.
An alle Wartungsvertragskunden: Bitte beachten Sie, dass wir mit der Einführung des neuen Tachographen auch unsere alte TachoLOG in den Ruhestand schicken. Die Nachfolgesoftware tacholog² steht für Sie im Shop zum Download bereit.
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