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Fahren ohne Fahrerkarte - Das müssen Sie wissen!

Fahren ohne Fahrerkarte - Das müssen Sie wissen!

Wie Sie Strafen vermeiden!

Lesezeit: 5 Minuten | Dienstag, 23. Apr. 2019

Fahren ohne Fahrerkarte

Die Fahrerkarte ist eines der wichtigsten Dokument für alle Berufskraftfahrer. Sie enthält Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeitsdaten. Zudem dient die Fahrerkarte als Kontrollinstrument zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten, weshalb das Mitführen bei Güter- und Personenbeförderungen und die Handhabung mit zahlreichen Vorschriften verbunden ist. Was passiert also wenn die Fahrerkarte verloren geht? Wie geht man in solch einer Situation vor und was muss man beachten?

Als Berufskraftfahrer ist man viel im In- und Ausland unterwegs und muss oftmals unter hohem Termindruck und mit engen Lieferzeitfenstern arbeiten. Kein Tag ist wie der Andere und unerwartete Ereignisse sind keine Ausnahme. Auch der Verlust oder das Verlegen der Fahrerkarte sind nicht ausgeschlossen. Um im Fall des Verlust der Fahrerkarte vorbereitet zu sein und wichtige Ausnahmeregelungen und Pflichten beim Fahren ohne Fahrerkarten zu kennen, haben wir für Sie diesen Artikel verfasst.

Wann wird eine Fahrerkarte benötigt?

Eine Fahrerkarte ist ein personengebundener Nachweis von Fahr- und Arbeitsdaten von Kraftfahrern im gewerblichen Personen- und Güterverkehr. Die auf der Fahrerkarte gespeicherten Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten sollen einerseits den Fahrer als Arbeitnehmer und andererseits alle Verkehrsteilnehmer vor Unfällen schützen.  

Grundlegend gilt dabei: Die Benutzung der Fahrerkarte ist für den gewerblichen Transport von Gütern oder Personen verpflichtend. Definiert ist das ganze in der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (Artikel 47 der VO (EU) Nr. 165/2014). Diese schreibt vor, dass alle Kraftfahrer, die eine Fahrerkarte besitzen, diese grundsätzlich immer mitführen und nutzen müssen.

Bei Verlust, Beschädigung, Fehlfunktion oder Diebstahl ist die korrekte Vorgehensweise in Artikel 35 der Verordnung geregelt. Der Fahrer darf in solch einer Situation zwar ohne Karte fahren, muss aber handschriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Am Ende der Fahrt muss der Fahrer die Angaben über die Zeitgruppen (die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat) ausdrucken, muss auf dem Ausdruck Angaben zu seiner Person (Name und Nummer seines Führerscheins oder Name und Nummer seiner Fahrerkarte) machen und den Ausdruck mit seiner Unterschrift versehen.

Der erlaubte Zeitraum muss beachtet werden: Prinzipiell ist das Fahren ohne Fahrerkarte in den genannten Fällen für insgesamt 15 Kalendertage zulässig. Der 15-Tages-Zeitraum darf nur überschritten werden, wenn dies für die Rückkehr des Fahrzeugs an den Standort des Unternehmens erforderlich ist. In solch einer Situation muss der Fahrer jedoch nachweisen, dass die Benutzung der Karte während dieses Zeitraumes nicht möglich war. Das Überziehen des 15 15-Tage-Zeitraums ohne Berechtigung ist nicht ratsam, denn es fällt ein Bußgeld von 50 € pro 24-h-Zeitraum an.

WICHTIG: Um den Missbrauch der Fahrerkarte auszuschließen bzw. zu verhindern, muss der Verlust der Karte bei der ausstellenden Behörde sofort gemeldet werden, damit die Karte gesperrt werden kann. Sollte die Fahrerkarte gestohlen werden, so muss zusätzlich die Polizei benachrichtigt und Anzeige erstattet werden. Dafür ist grundsätzlich diejenige Behörde des Landes zuständig, in dem der Diebstahl stattfand.

 

Wie geht man vor, wenn die Karte nur vergessen wurde?

Das rechtssichere Vorgehen beim Verlust, Beschädigung, Fehlfunktion oder Diebstahl wurde bereits erläutert, doch was passiert, wenn der Fahrer die Karten vergessen hat und bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann?

In solch einem Fall gibt es keine Rechtssicherheit und es liegt im Ermessen des Kontrollbeamten, zu entscheiden, ob die Vorschriften für den Verlust oder Diebstahl auch beim Vergessen der Karte angewendet werden – oder eben nicht. Eine pauschale und rechtssichere Aussage ist daher in solch einer Situation nicht möglich.

Hat der Fahrer seine Fahrerkarte vergessen, bedeutet das nicht sofort, dass er ohne diese Fahren darf. Ist die Fahrt nicht unbedingt notwendig, sollte diese im Zweifelsfall nicht angetreten werden. Sollte die Fahrt jedoch unbedingt angetreten werden müssen, kann es vorkommen, dass die Behörde bei einer Kontrolle die Regelungen die beim Verlust, Beschädigung, Fehlfunktion oder Diebstahl gültig sind, auch beim Vergessen anwenden. Auch hier darf der Fahrer nur innerhalb des Zeitraums von 15 Tagen ohne eine Fahrerkarte fahren. 

Was für Bußgelder können auf mich zukommen?

Da das Fahren ohne Fahrerkarte prinzipiell nicht erlaubt ist, ist es daher nicht ausgeschlossen, dass Fahrer, die ohne Fahrerkarte fahren, mit einem Bußgeld belangt werden. Die folgende Grafik gibt Ihnen dabei einen Überblick über die wichtigsten Bußgelder.

Strafen vermeiden mit tacholog²

tacholog² ist die in Österreich meist genutzte Lösung für das Datenmanagement der Tachographendaten und unterstützt Unternehmer aus Transport, Logistik und dem Handwerk dabei die gesetzlichen Vorschriften einfach einzuhalten und Bußgelder zu vermeiden:

  • Auslesen der Fahrerkarten und Tachographen
  • Speicherung & Archivierung der erzeugten Daten
  • Sicherung der Daten
  • Löschung nicht aufbewahrungspflichtiger Daten
  • Auswertung der erzeugten Daten
  • Nachweis der durchgeführten Massnahmen
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