EU setzt Betreiber leichter Nutzfahrzeuge unter Druck
Lesezeit: | Wednesday, 19. Nov 2025
Pressemitteilung November 2025
EU setzt Betreiber leichter Nutzfahrzeuge unter Druck
TachoEASY bietet Sorglos-Paket inklusive Rechtsservice zur neuen Fahrtenschreiberpflicht
Ab dem 1. Juli 2026 greift eine neue Fahrtenschreiberpflicht. Sie betrifft all jene Unternehmen, die im grenzüberschreitenden Güterverkehr leichte Nutzfahrzeuge mit zulässigen Höchstmassen von mehr als 2,5 Tonnen einsetzen. Um den Fuhrpark-Betreibern einen rechtlich und technisch sicheren Einstieg in die neue Materie zu ermöglichen, bietet TachoEASY eine pragmatische Sorglos-Lösung an. Sie kombiniert die Anschaffung der nötigen Software mit einem kostenfreien EU-rechtlichen Know-how- und Informationsservice. Damit werden alle Fragen des Verkehrs-, Verwaltungs- und Transportrechts für die betroffenen Unternehmen beantwortet.
In einigen Monaten wird es ernst für alle Firmen, die im grenzüberschreitenden Verkehr mit Sprintern, Lieferwagen und Kleintransportern unterwegs sind. Denn sobald diese Nutzfahrzeuge eine zulässige Höchstmasse über 2,5 Tonnen haben – mit oder ohne Anhänger –, fallen sie unter die neue Fahrtenschreiberpflicht der EU-Verordnungen (EG) 561/2006 und (EU) 165/2014. Die Neuregelung gilt ab dem 1. Juli kommenden Jahres und kompromisslos bereits ab einer einzigen Auslandsfahrt. Da die Kontrollbehörden eine Nichtbeachtung mit hohen Bußgeldern von bis zu einigen Tausend Euro und sogar einem Fahrverbot ahnden können, ist rasches Handeln angesagt. Zumal das Ganze mit erheblichem Aufwand für die Unternehmen einher geht. Der von einer zertifizierten Werkstatt ausgeführte Einbau intelligenter, digitaler Fahrtenschreiber (Tachographen) der zweiten Generation und zweiten Version (G2V2) in die Fahrzeuge ist dabei noch die kleinste Übung. Obgleich technisch nicht immer ganz problemlos und je nach Fahrzeugtyp mitunter auch recht zeitintensiv.
Aufwand nicht unterschätzen!
Weitaus höhere Ansprüche stellen aber die Auswahl der geeigneten Software für die rechtskonforme Aufzeichnung der Tachodaten, die Schulung der Mitarbeiter und Fahrer sowie die Ausstattung des Unternehmens mit neuem Fachwissen rund um die nun relevanten Vorschriften zu Entsendung, Kabotage, Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Um die davon betroffenen Flottenbetreiber vor teuren Anfängerfehlern zu schützen und ihnen sowohl den rechtssicheren als auch technisch stolperfreien Weg in die neue Fahrtenschreiberpflicht zu ebnen, stellen die Fuhrpark-Spezialisten von TachoEASY eine serviceorientierte Sorglos-Lösung bereit. Der Clou daran ist ihr ganzheitlicher und partnerschaftlicher Ansatz. Das heißt: Der Unternehmer erhält mit tacholog2 nicht nur eine leistungsstarke Software zur Archivierung der Tachodaten, sondern kann TachoEASY darüber hinaus auch kostenfrei zu allen Fragen des Verkehrs-, Verwaltungs- und Transportrechts konsultieren. „Wir unterhalten enge Kontakte zur EU und CORTE (Confederation of Organisations in Road Transport Enforcement) sowie zu hochspezialisierten Juristen“, sagt Gerhard Mairhofer, der Geschäftsführer von TachoEASY.
Auf Nummer sicher
Mit der Anschaffung der Tachodaten-Archivierungssoftware tacholog2 geht der Flottenbetreiber auf Nummer sicher. Sie gehört seit Jahren zu den Spitzenprodukten im Markt und steht hierzulande bei vielen großen Speditionen im Zentrum des telemetrischen Fuhrpark-Managements. Disponenten und Flottenmanagern bietet sie eine Vielzahl nützlicher Funktionen zur effizienten Bearbeitung und Analyse der Tachodaten. Im Rahmen des Wartungsservices profitieren die Anwender des Systems zudem von regelmäßigen Updates sowie zahlreichen, oft kostenfreien Zusatzleistungen. „Da viele Firmen im Rahmen der EU-Neuregelung juristisches Neuland betreten, kann der damit verbundene Mehrwert nicht hoch genug eingeschätzt werden“, sagt Gerhard Mairhofer. Er verweist an dieser Stelle sowohl auf die mannigfaltigen neuen Aufgaben für die Unternehmer – beispielsweise zur lückenlosen Datenarchivierung, zur Fahrerschulung oder zur Einhaltung von Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten – als auch auf die neuen Pflichten für das Fahrpersonal – etwa das Mitführen und Ausdrucken von Fahrerkarten, das Verhalten bei Verkehrskontrollen, das Überprüfen des Fahrtenschreibers sowie die Einhaltung spezieller Entsendevorschriften.
Branchenkennern zur Folge betrifft die neue Fahrtenschreiberpflicht in Österreich ein Volumen von derzeit etwa 1.000 leichten Nutzfahrzeugen, die in Grenzverkehren mit verschiedenen Nachbarstaaten pendeln. Vielfach handelt es sich dabei um die Sprinter und Lieferwagen von Handwerksbetrieben, KEP-Dienstleistern, Händlern und Serviceunternehmen. Für sie alle beginnt mit dem Einsatz digitaler Fahrtenschreiber (Tachographen) im Sommer 2026 eine neue Ära. „Wer dann die Archivierungssoftware tacholog2 und den Service zu rechtlichen Fragen von TachoEASY in der praktischen Anwendung hat, ist bestens gerüstet. Er verfügt nicht nur über eine zukunftssichere Lösung für die Datenverarbeitung, sondern bewegt sich auch unternehmensrechtlich auf sicherem Terrain“, erläutert Mairhofer.
Langfristige Stärkung des Unternehmens
Für TachoEASY-Kunden leistet die Möglichkeit, jederzeit rechtliche Informationen einzuholen, einen direkten Beitrag zur Kosten- und Aufwandsreduzierung – beispielsweise durch die Vermeidung teurer Bußgeldverfahren. Außerdem machen sich die Vorteile der Archivierungssoftware tacholog2 im operativen Tagesgeschäft des Flottenbetreibers bemerkbar: Die Routen- und Einsatzplanung gewinnt an Effizienz, die Auslastung der Fahrzeuge verbessert sich, die Leerfahrtenquote sinkt und die Verkehrssicherheit steigt. Auch Lohnabrechnung und Mautverwaltung vereinfachen sich – um nur einige Beispiele zu nennen. Beide Faktoren, die EU-rechtlichen Auskünfte einerseits und die Analyseergebnisse der Software andererseits, stärken das Unternehmen im Wettbewerb und lassen sich zur Absicherung unternehmerischer Entscheidungen heranziehen. jm
So gelingt der Einstieg in die neue Fahrtenschreiberpflicht
- Vorab über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und die Mitarbeiter über die bevorstehenden Neuerungen in Kenntnis setzen.
- Rechtzeitig Termin vereinbaren in einer für den Einbau des intelligenten, digitalen Fahrtenschreibers zertifizierten Nutzfahrzeug-Werkstatt. Dort den Tachographen der zweiten Generation und der zweiten Version (G2V2) in den Fahrzeugen installieren lassen.
- In der Werkstatt nach der geeigneten Tachographen-Archivierungssoftware für den regelmäßigen Download der Massenspeicherdaten aus dem digitalen Fahrtenschreiber erkundigen.
- Schulung und Sensibilisierung der Fahrer für die Materie, z. B. Einstellung und fehlerfreie Bedienung des digitalen Fahrtenschreibers.
- Tachographen-Archivierungssoftware auf PC im Unternehmen installieren und konfigurieren lassen; Mitarbeiter schulen lassen. Wartung und Updates klären.
- Mit dem Anbieter der Archivierungssoftware erste Testläufe fahren und die Einstiegsphase abstimmen.
Fahrtenschreiberpflicht und technische Voraussetzungen
Ab 1.7.2026 gilt laut Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 die Fahrtenschreiberpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 2,5 und bis einschließlich 3,5 t zHM im grenzüberschreitenden Güterverkehr. Sie dient der Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten, der Erhöhung der Verkehrssicherheit und der fairen Arbeitszeitabrechnung. Es gelten alle Vorgaben der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und 165/2014 sowie der FPersV und des FPersG. Die Neuregelung ist Teil des EU-Mobilitätspakets 1.
Technische Voraussetzungen hierfür sind der Einbau digitaler Fahrtenschreiber in den Fahrzeugen und die Installation einer Tachographen-Archivierungssoftware auf einem PC-Arbeitsplatz im Unternehmen. Eine solche Software ist tacholog2 von TachoEASY, die mit technischen und inhaltlichen Updates immer auf aktuellem Stand gehalten wird. Die dabei vorgenommenen Anpassungen erfolgen auf der Basis der jüngsten Entwicklungen in Informationstechnik und Telekommunikation sowie auf der Grundlage aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung. Mit tacholog2 verfügen auch Unternehmen mit Fuhrparks mit leichten Nutzfahrzeugen über ein modernes Tool zum Flottenmanagement, das bei systematischem Einsatz zu erheblichen Verbesserungen im operativen Geschäft führt.
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