Für Logistik-Unternehmen, die bislang noch kein modernes Fuhrpark-Management-System für den grenzüberschreitenden Verkehr im Einsatz haben, gibt die Problematik der gesetzlichen Führerscheinkontroll-Pflicht möglicherweise den Anstoß dazu, sich der Thematik anzunähern. Denn abgesehen von den bereits erwähnten Corona-spezifischen Aspekten profitiert der Fuhrpark-Betreiber allein bei Anwendung der „Mobilen Führerscheinkontrolle“ von zahlreichen weiteren Vorteilen. So erspart ihm beispielsweise die Digitalisierung und Automatisierung der Abläufe nicht nur allerlei Handarbeit, sondern verbessert auch die gesamte Prozess- und Manipulationssicherheit. Und durch die Listung der Prüftermine und die Erinnerungsfunktion sinkt die Fehlerquote im Terminmanagement.
All diese Faktoren leisten nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung des Flottenmanagements, sondern erhöhen auch die Rechtssicherheit des Unternehmens. Denn lückenhafte Führerscheinkontrollen sind keine Lappalie, sondern können jedes Logistik- und Speditionsunternehmen in Erklärungsnot bringen. Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) lässt in § 21 keinen Zweifel daran, dass die regelmäßige Überprüfung der Führerscheine aller Fahrer in den Verantwortungsbereich des Fuhrpark-Betreibers fällt. Vorrangig die Geschäftsführer und Fuhrparkleiter sollten daher mit großer Sorgfalt auf die Gültigkeit der Fahrerlaubnisse achten. Sie sind es, die der Gesetzgeber im Ernstfall in Haftung nimmt.