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Lenk- und Ruhezeiten

Lenk- und Ruhezeiten

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung

Lesezeit: 8 Minuten | Montag, 29. Apr. 2019

Ein Grund warum die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten extrem wichtig ist!

Ein Verkehrsunfall mit LKW-Beteiligung führt in 30% der Fälle zu Schwerverletzten oder sogar dem Tod von Verkehrsteilnehmern. Daher ist es von höchster Priorität Unfälle mit LKW-Beteiligung zu vermeiden. Ein großer Faktor, der zu Unfällen führt ist die Übermüdung von Fahrern. Um die Übermüdung, Überforderung und Ausnutzung von Fahrern zu vermeiden gibt es im Fahrpersonalrecht diverse Vorschriften, die Fahrer vor Ausnutzung schützen und somit auch Übermüdung vermeiden sollen. Genauer gesagt umfassen Vorschriften Nr. 561/2006 des EU-Parlaments Lenkzeiten, Fahrt­unterbrechungen und Ruhezeiten für Kraftfahrer im Straßengüter- und -personenverkehr festgelegt, welche die Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Landverkehrsträgern, insbesondere im Straßenverkehrsgewer­be, angleichen und die Arbeitsbedingungen sowie die Straßenver­kehrssicherheit verbessern sollen.

Wichtige Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten

Neben der Vorschrift Nr. 561/2006 des EU-Parlaments werden die Lenk- Ruhezeiten von von folgenden Verordnungen und Gesetze abgedeckt:

  • Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Das Fahrpersonalgesetz (FPersV)
  • Die Fahrpersonalverordnung (FPersV)
  • Die EU-Richtlinie 2002/15/EG
  • Kollektivvertrag für das Güterbeförderungsgewerbe

Bei dieser Fülle von Verordnungen und Gesetzen wird schnell klar, dass das Thema Lenk- und Ruhezeiten recht komplex und an einigen Stellen sehr verworren ist. Die folgende Grafik soll Ihnen jedoch einen Überblick über wichtige Regelungen bieten. Bitte beachten Sie, dass Werte je nach Land variieren können. 

Hinweis: Die Verkürzung der wöchentlichen Ruhezeit ist nur jede zweite Woche möglich ist. Hier kann es demnächst jedoch zu Änderungen kommen. 

Konsequenzen für Frachtführer und Spediteure bei Nichteinhaltung

Um die diversen Verordnungen und Gesetzen  besser durchsetzen zu können geht die Überschreitung der Lenkzeit der Lenkzeitunterbrechungs- und Ruhezeiten mit Bußgeldern für Fahrer und Unternehmer einher. Für die Nichteinhaltung der Vorschriften können Unternehmer im Extremfall sogar in die Haftung genommen werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die vorgegebenen Termine und Touren für den Fahrer nicht einzuhalten sind und der Unternehmer diesem bei nicht rechtzeitiger Erfüllung der Aufträge mit Konsequenzen droht.

Überblick über Lenkzeiten hilft Verstöße vorzubeugen

Um Fahrer erst gar nicht in Situationen kommen zu lassen, in welchen gegen die Vorschriften verstoßen werden könnte, ist es ratsam, dass Disponenten oder Fuhrparkleiter sich von intelligente Lösungen unterstützen lassen. Mit einem Anschluss einer Telematikbox am digitalen Tachographen können die Daten aus dem Massenspeicher des Fahrzeugs sowie die Fahrerdaten aus dem digitalen Tachographen an das Unternehmen übermittelt und vollautomatisch in eine Softwarelösung wie BlueLOGICO® importiert werden. So können Lenk- und Ruhezeiten automatisch in den gesetzlich vorgegebenen Intervallen geladen werden und bilden eine verlässliche Grundlage für die Einsatzplanung. Die live berechneten Restlenkzeiten helfen Disponenten, Fuhrparkleitern und Fahrern aktiv Verstöße und Bußgelder zu vermeiden. Die gesetzlichen Anforderungen zum Datenmanagement des digitalen Tachographen sowie zur Überwachung von Lenk-, Arbeits-, und Ruhezeiten können somit mit Hilfe einer intelligente Software wie BlueLOGICO® eingehalten werden. 

Regelmäßige Auswertungen im Unternehmen und Belehrungen verringern Verstöße

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sind per Gesetz auch im Unternehmen selbst zu prüfen. Zu den Pflichten des Unternehmers gehören das regelmäßige Speichern, Archivieren sowie das Auslesen der Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten. Mit moderne Softwarelösungen wie beispielsweise TachoLOG® oder ZA-ARC® können nicht nur die Pflichten des Unternehmers erfüllt werden, sondern auch wichtige betriebswirtschaftlicher Daten (Standzeiten, KM-Leistung, Arbeitszeiten) erfasst und Verstöße überprüft werden. Kommt es zum Verstoß der Lenk- oder Ruhezeit sind Unternehmer dazu verpflichtet die Fahrer entsprechend zu belehren. Diese Belehrungen helfen, dass sowohl Unternehmer, als auch Fuhrparkleiter, Disponent und Fahrer einen Überblick über die Verstöße bekommen und aus Fehlern lernen können. Durch diese Aufklärung können zukünftige Verstöße verringert oder sogar komplett vermieden werden. 

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